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Vollmachten – einfach und sicher

Vollmachten

Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbst bestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich. Ohne entsprechende Vollmachten wird in aller Regel ein gerichtlich bestimmter Betreuer bestimmt. 

Deswegen sind folgende Vollmachten sehr wichtig und wir zeigen Ihnen, wie Sie hier vorgehen:

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- in wenigen Schritten erstellt -

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson in ihrem Namen Entscheidungen treffen, falls Sie das selbst nicht mehr können, z.B. in Folge von Krankheit, eines Unfalls oder des eigenen, hohen Alters.

Sie legen fest, worüber die Vertrauensperson entscheiden kann, z.B.:

  • Gesundheit & Pflege
    • Die Vertrauensperson bestimmt über medizinische Maßnahmen und erhält Einsicht in die Krankenakte.
    • Die Vorsorgevollmacht ist die Grundlage, damit die Wünsche aus der Patientenverfügung umgesetzt werden können.
  • Wohnung & Aufenthalt
    • Im Ernstfall darf sich Ihre Vertrauensperson, um die notwendige Unterbringung zu kümmern.
    • Sie kann zum Beispiel Mietangelegenheiten regeln oder auch ggf. einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung schließen.
  • Vermögen
    • Sie legen im Vorfeld fest, was Ihre Vertrauensperson mit dem Vermögen machen kann.
    • Hierbei gibt es viele Möglichkeiten: Die Bandbreite reicht von einer simplen Ermächtigung zum Zahlen der Rechnungen bis hin zum vollen Zugriff.
  • Behördliche Angelegenheiten
    • Sie erlauben der Vertrauensperson, Sie bei Behörden (z.B. Finanzamt,  Rentenversicherung oder allgemein Versicherungen bzw. Banken) zu vertreten.
    • Dies ist wichtig, da es hier oft darauf ankommt, schnell handeln zu können.

Patientenverfügung

Wer nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, muss durch einen Betreuer vertreten werden. Damit diese Person auch weiß, welche Entscheidungen im Sinne der vertretenen Person sind, hilft eine Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche zur medizinischen Versorgung mitteilen.
Es beschreibt, welche Maßnahmen im Zweifel ergriffen oder auch unterlassen werden sollen. Es ist ein wertvolles Dokument, das im Ernstfall dem Betreuer dabei hilft, richtig für Sie zu entscheiden.

Hier einige Beispielfälle, wann eine Patientenverfügung hilfreich sein kann:

Betreuer und Angehörige stehen vor der Entscheidung, ob eine Magensonde gelegt werden soll oder nicht. In der Patientenverfügung wurde klar vermerkt, dass eine solche Maßnahme vom Patienten nicht gewünscht ist. Der Betreuer kann nun den Patientenwillen umsetzen.

Mithilfe einer Patientenverfügung können Betroffene in palliativmedizinischer Behandlung beispielsweise festlegen, bis zu welchem Datum/wie lange lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Nach einem schweren Autounfall liegt der Patient im Koma, ist nicht ansprechbar und es besteht kaum Hoffnung auf Heilung. In der Patientenverfügung steht klar, dass keine künstliche Beatmung gewünscht ist. Der Betreuer wird darauf achten, dass dieser Patientenwunsch im Fall der Fälle umgesetzt wird.

Warum brauchen Sie eine Patientenverfügung?

  • Eine Patientenverfügung entlastet
    • Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie heute dafür, dass Sie auch später selbstbestimmt handeln lassen können.
      Falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen, spricht das Dokument für Sie
  • Eine Patientenverfügung entlastet die Angehörigen
    • Eine Patientenverfügung ist gut für Angehörigen, weil es ihnen u.U. lebenslanges Zweifeln oder gar Vorwürfe erspart. Wenn Sie klar aufschreiben, was Sie möchten, müssen Betreuer und Angehörige im Ernstfall nicht mutmaßen.

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Klare Antwort: jeder Volljährige.
 

Zwar ist eine Patientenverfügung nicht verpflichtend – aber immer sinnvoll!
Egal, ob Unfall, Krankheit oder Alter: Gründe für den Verlust der Selbstbestimmung gibt es viele. Mit einer Patientenverfügung äußern Sie Ihren Willen für eine Zeit, in der Sie nicht mehr direkt für sich sprechen können.

Schwere Entscheidungen werden leichter, wenn …

  • jeder sicher sein kann, dass Sie es so gewollt hätten
  • Eltern oder Kinder nicht befürchten müssen, dass Sie anders entschieden hätten
  • Ihre Geschwister Ihre Wünsche schwarz auf weiß haben

Betreuungsverfügung

Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter keine Entscheidungen mehr treffen kann, braucht einen Betreuer. Was dann in so einem Fall wichtig ist, regelt eine Betreuungsverfügung.

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie allgemein fest, wie es mit der Betreuung weitergehen soll, falls Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Eine gute Betreuungsverfügung ist ein Dokument, das grundsätzlich zwei Fragen beantwortet:

Von wem will ich im Ernstfall betreut werden? (Von wem nicht?)

Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Ernstfall Ihre Betreuung übernehmen soll – und wer ggf. nicht. Sie sollten jemanden wählen, dem Sie es zutrauen, Ihre Angelegenheiten zuverlässig und in Ihrem Sinne zu regeln.

Wie soll die Betreuung aussehen, was ist wichtig?

Damit der Betreuer Ihre Wünsche auch umsetzen kann, muss er diese natürlich kennen. In der Betreuungsverfügung legen  Sie zum Beispiel fest …

 
  • jeder sicher sein kann, dass Sie es so gewollt hätten
  • Eltern oder Kinder nicht befürchten müssen, dass Sie anders entschieden hätten
  • Ihre Geschwister Ihre Wünsche schwarz auf weiß haben

Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Weil Ihre Liebsten nicht automatisch vor dem Gesetz Ihre Betreuer sind.

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht und keine Betreuungsverfügung haben und  nicht mehr entscheiden können, muss das Betreuungsgericht eine fremde Person stellen. Grundsätzlich ergibt das Sinn, da der Gesetzgeber nicht weiß, wie gut Sie sich mit den nahen Verwandten verstehen – deshalb wird eine Person von außen gestellt. Falls Sie allerdings eine vertraute Person haben, die Sie gut kennt und der Sie vertrauen, ist das in aller Regel die beste Lösung.

Kurz gesagt: Wenn Sie nicht mehr für sich sprechen können, dürfen das nicht ohne Weiteres Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehepartner übernehmen. Liegen weder Vorsorgevollmacht noch Betreuungsverfügung vor, trifft das Betreuungsgericht die Entscheidungen.

Wer braucht eine Betreuungsverfügung?

Jeder, der möchte, dass im Ernstfall eine bestimmte Vertrauensperson für ihn entscheidet und nicht ein fremder Betreuer. Wenn man jemanden hat, dem man vertraut, aber trotzdem die Absicherung des Betreuungsgerichts möchte, lohnt sich auch dann eine Betreuungsverfügung. Sie signalisiert dem Gesetzgeber, dass die eingetragene Person für Sie und in Ihrem Namen entscheiden soll, allerdings nicht ohne Beaufsichtigung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?

In einer Vorsorgevollmacht legt man eine Person fest, die im Notfall für einen handeln soll. Diese Person steht damit fest und kann ohne Kontrolle vom Betreuungsgericht alles entscheiden, für das man ihr die Einwilligung gegeben hast. Das ist sinnvoll, wenn es eine Person ist, der man zu 100% vertraut und der man diese Aufgabe auf jeden Fall zutraut.

In einer Betreuungsverfügung schlägst man dem Betreuungsgericht eine Person vor, die man für seine Betreuung als für geeignet erachtet. Ob diese Person wirklich geeignet ist, wird das Betreuungsgericht prüfen. Wenn nicht, wird jemand anderes eingesetzt. Auch bei zukünftigen Entscheidungen wird der Betreuer vom Gericht überwacht. Für diese Überwachung müssen jährlich Gerichtskosten gezahlt werden.

Die Vorsorgevollmacht macht es der Vertrauensperson also deutlich leichter, Entscheidungen zu treffen – allerdings birgt sie auch einen höheres Missbrauchsrisiko. Man kann auch beide Dokumente erstellen und erhält damit eine Absicherung, falls die bevollmächtigte Person ihre Rolle nicht ausüben kann oder möchte.

Ob Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen möchten, müssen Sie im Endeffekt selbst entscheiden. Stellen Sie sich diese Fragen:

  • Möchten Sie, dass jemand unmittelbar für Sie entscheiden kann, ohne, dass größere Entscheidungen von einer unabhängigen Aufsicht kontrolliert werden
  • Möchten Sie, dass unter allen Umständen eine ganz bestimmte Person für Sie  entscheidet, oder soll die Person entscheiden, die dazu zu diesem Zeitpunkt am besten geeignet ist?
  • Haben Sie eine Person, der Sie auch unter emotionalem Stress zutrauen, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen?

Wie kann ich eine Betreuungsverfügung bzw. eine Patientenverfügung erstellen?

Sie können Ihre Patientenverfügung entweder mit einem Anwalt erstellen, sich online ein Formular herunterladen, oder Sie nutzen unseren Konfigurator.

Wir fassen kurz die Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten zusammen:

  • Bei einem Anwalt oder bei einer Anwältin entstehen deutlich höhere Kosten als bei den anderen Lösungen. Trotzdem ist diese Lösung natürlich am sichersten, wenn es um irgendwelche Sonderfälle geht, weil das fertige Dokument am Schluss noch einmal rechtlich geprüft wird. Hier sollte man abwägen, wie speziell Wünsche sind und man wirklich persönliche Beratung benötigt.

  • Wenn Sie sich ein Formular aus dem Internet herunterladen, entstehen meistens keine Kosten, oder zumindest nur sehr geringe. Man bekommt allerdings auch so gut wie keine Unterstützung beim Ausfüllen und merkt nicht, ob man einen Fehler oder widersprüchliche Angaben gemacht hast.

  • Unser Konfigurator bietet einen gelungenen Mittelweg:
    Wir geben die Möglichkeit, ein Dokument selbstständig – aber mit unserer Unterstützung – zusammenzustellen. Dafür müssen Sie nur Fragen beantworten und wir ergänzen die zugehörigen Textbausteine. Außerdem helfen wir mit Begriffserklärungen und weiterführenden Informationen dabei, die Angaben auch wirklich zu verstehen.
    Man kann es sich vorstellen wie bei einem Ikea-Regal: Wir haben alle nötigen Bausteine besorgt und führen durch den Prozess. Sie wissen hinterher genau, wie alles zusammenhängt und zahlen außerdem weniger als für ein fertiges Möbelstück.

Sie können den Konfigurator über folgenden Link aufrufen:

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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