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	<title>HEIDRICH CONSULT &#187; Riesterrente</title>
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		<title>Riesterrente &#8211; Zulagenrente</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Apr 2010 16:31:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Riesterrente]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
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Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2010 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von ...]]></description>
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<!-- Start Shareaholic LikeButtonSetTop Automatic --><!-- End Shareaholic LikeButtonSetTop Automatic --><p><strong>Vom Staat gefördert</strong><br />
Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2010 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.<br />
Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.</p>
<p><strong>Riester-Rente: attraktiv und sicher</strong><br />
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Sie ist gleichzeitig sicher und attraktiv:<br />
Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, einen Banksparplan oder Fonds, als Extra erhalten Sie wachsende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Später bekommen Sie lebenslang monatliche Leistungen &#8211; in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans.</p>
<p><strong>Hohe Rendite durch Zulagen und Garantiezins</strong><br />
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur Riester-Rente einschließlich der staatlichen Zulagen angesammelt und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt. Dank der staatlichen Förderung liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.</p>
<p><strong>Die Riester-Rente ist besonders für Arbeitnehmer geeignet</strong><br />
Die Riester-Rente ist vor allem für Arbeitnehmer und ihre Ehepartner geeignet, die ihre Vorsorgelücke schließen wollen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Für Selbstständige und Freiberufler ist wegen der speziellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten vor allem das Modell der Rürup-Rente interessant.</p>
<p><strong>Staatliche Zulagen und Steuervorteile</strong><br />
Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.</p>
<p><strong>Riester-Zulagen</strong><br />
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: die Grundzulage beträgt 154 Euro und 185 Euro je Kind. Die Zulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhöht sich auf 300 Euro pro Kind. Steuerlich absetzbar sind 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagenförderung hinausgeht.</p>
<p><strong>200 Euro Bonus für junge Riester-Sparer</strong><br />
Um gerade für junge Menschen die Riester-Rente attraktiver zu machen, belohnt der Staat unter 25-jährige mit einer einmaligen Abschlussprämie in Höhe von 200 Euro.</p>
<p><strong>Förderung bis über 90 Prozent</strong><br />
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.</p>
<p><strong>Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer</strong><br />
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.<br />
Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden &#8211; z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.<br />
Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.<br />
Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Personen, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.</p>
<p><strong>Volle Zulagen und Steuervorteile</strong><br />
Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn Sie einschließlich der Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.<br />
Der Eigenbeitrag beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr.</p>
<p><strong>Mindest-Eigenbeitrag 60 Euro</strong><br />
Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr geleistet werden.<br />
Als Kunde können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben &#8211; für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. </p>
<p><strong>Rentenleistungen schon ab 60 möglich</strong><br />
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres.<br />
Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen &#8211; die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn mit 65. Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.</p>
<p><strong>Geringere steuerliche Belastung im Alter</strong><br />
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der Erwerbsphase, weil der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.</p>
<p><strong>Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt</strong><br />
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.<br />
Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen &#8211; nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.</p>
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